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Privattermine

Die Kosten für Leistungen bei privaten Terminen können nicht bei der Krankenkassa zur Kostenrückerstattung eingereicht werden und sind vom Patienten selbst vor Ort (bar oder Bankomat) zu zahlen. Sie bekommen eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Zusatzversicherung zur Rückerstattung einreichen können, soferne diese private Leistungen deckt.

Für eine komplette augenärztliche Untersuchung mit Brillenbestimmung, Sehtest, Augendruckmessung, Hornhautdickenmessung, Spaltlampenuntersuchung (Vorderabschnitt und Hinterabschnitt des Auges) samt ausführlicher Besprechung Ihres Augenstatus beträgt das Honorar 170 Euro.